Zielgruppe
Aufgenommen und betreut werden Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren, die aufgrund besonderer Umstände nicht im Haushalt der Herkunftsfamilie - teilweise auch auf lange Sicht - bleiben können. Das Jugendamt hat in Zusammenarbeit mit den Jugendlichen und den Eltern einen besonderen erzieherischen Bedarf festgestellt und erachtet die Unterbringung gemäß §34 SGB VIII (Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht) für sinnvoll.
Bitte beachten Sie, dass wir derzeit keine Plätze für Mädchen anbieten können.
Ausschlusskriterien für eine Aufnahme in der WIBA sind:
- akute jugendpsychiatrische Erkrankungen, die eine Unterbringung in einem therapeutischen Setting erfordern
- Akute Selbst-oder Fremdgefährdung
- Jugendliche Intensivstraftäter mit Straftaten nach Strafgesetzbuch
- diagnostizierte Suchterkrankungen nach ICD
Sollten Sie zu einer möglichen Aufnahme Rückfragen oder eine Fallanfrage haben, können Sie sich gerne an das Aufnahmekoordinationsteam unserer Einrichtung wenden.
Sie erreichen diese unter: aufnahme-wiba@jj-ev.de oder unter 069 9043005-0.