Bezugsbetreuung

Während der Zeit der Unterbringung bekommt jeder junge Mensch eine feste Bezugsbetreuung an die Seite gestellt. Diese unterstützt in allen alltäglichen Angelegenheiten und führt regelmäßige Einzelgespräche mit den jungen Menschen. In Abwesenheitsfällen übernimmt die fest zugeteilte Vertretung die Bezugsbetreuung. 

Die Bezugsbetreuung ist auch dazu da, gemeinsam mit den Jugendlichen die anstehenden Aufgaben und Entwicklungsschritte zu planen und durchzuführen. Je nach Grad der Verselbstständigung, wird den Jugendlichen zunehmend mehr Verantwortung übertragen. 

Die Bezugsbetreuung ist die Hauptansprechperson für das Jugendamt, Eltern/Sorgeberechtigte und weitere Kooperationspartner.

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